Einzugsbereiche Tiermedizinische Fachangestellte

Maßgebend für den Berufsschulbesuch ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes. Befindet sich der Ausbildungsbetrieb im Einzugsbereich der Edith-Stein-Schule, dann muss ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende diese Schule besuchen.

Der Einzugsbereich umfasst die Landkreise Biberach, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Alb-Donaukreis und Stadt Ulm.

Eine andere Schule darf nur besucht werden, wenn dies auf schriftlichen Antrag hin von der Edith-Stein-Schule Ravensburg/Standort Aulendorf gestattet wurde.

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