Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg)

Ausbildungsziel

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des Direkteinstiegs befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagesbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Dies erfordert, neben besonderer Wertschätzung zum Kind, fachliches Können, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Ausbildungsdauer

Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt 23 Monate. Sie endet mit bestandener Abschlussprüfung und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte.

Die praktische Ausbildung kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden.

Dabei sind mindestens 50% der für die Vollzeitform vorgesehenen Gesamtstundenzahl in der Praxiszeit zu Grunde zu legen.

Die praxisintegrierte Qualifizierung ist modular aufgebaut.

  • Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ1) „Schulkindbetreuerin bzw. Schulkindbetreuer“ erworben.
  • Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung (TQ2) mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz)
  • Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher (TQ3) angestrebt wird.

Aufnahmebedingungen

Sozialpädagogische Assistenz

  • Zeugnis der Hauptschulreife mit Note (Durchschnitt mind. 3,0, Deutsch mind. 3,0)
  • Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) oder Hochschulstudium
  • Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

Sozialpädagogische Assistenz inkl. Schulfremdenprüfung Erzieher/in

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder Fachhochschulreife oder Abitur
  • Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) oder Hochschulstudium
  • Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachzertifikat mind. Niveau B1) nachzuweisen.

Es müssen folgende Anmeldeunterlagen eingereicht werden:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses (Hauptschulabschlusszeugnis oder Zeugnis des Berufseinstiegsjahres)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss

Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingereichte Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn nach dem regulären Verfahren noch Plätze zur Verfügung stehen.

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren.

Fördermöglichkeiten