{"id":6710,"date":"2021-01-06T12:25:35","date_gmt":"2021-01-06T11:25:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ess-rv.de\/?page_id=6710"},"modified":"2022-04-01T16:47:58","modified_gmt":"2022-04-01T14:47:58","slug":"aktuelle-informationen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ess-rv.de\/?page_id=6710","title":{"rendered":"Aktuelle Informationen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"#schliessung\">Informationen zum Schulbetrieb<\/a><br \/>\n<a href=\"#pruefungen\">Informationen zu den (Abschluss-)Pr\u00fcfungen<\/a><\/p>\n<hr id=\"schliessung\" \/><!--\n<span style=\"padding: 15px 25px; border-left: 12px solid #fd2; display: block;\">Information des Kultusministeriums f\u00fcr Sch\u00fcler*innen: <a href=\"http:\/\/www.ess-rv.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Und-was-passiert-jetzt-Quarantaene-und-Impfen_15_12_21.pdf\">Und was passiert jetzt - Quarant\u00e4ne und Impfen<\/a>[<span style=\"color: #f00;\">Stand 10. Januar 2022<\/span>]<\/span>--><\/p>\n<h2>Informationen zur Schulbetrieb<\/h2>\n<h3>Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 4. April 2022 [<span style=\"color: #f00;\">Stand 1. April 2022<\/span>]<\/h3>\n<p>Mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. F\u00fcr den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Maskenpflicht entf\u00e4llt<\/strong><br \/>Auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen aber der wirksamste Schutz. Deswegen empfehlen wir dringend, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die anstehenden Pr\u00fcfungen.<\/li>\n<li><strong>Testpflicht gilt bis zu den Osterferien<\/strong> unver\u00e4ndert fort<br \/>Sch\u00fcler*innen sind weiterhin zweimal pro Woche zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarant\u00e4nebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. Die PCR-Pooltests und -Nachtestungen werden wir daher in unseren Vollzeitklassen bis zu den Osterferien fortf\u00fchren.<\/li>\n<li><strong>Hygienevorgaben, L\u00fcften und Abstand<\/strong><br \/>Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelm\u00e4\u00dfigen L\u00fcften weiterhin konsequent zu beachten.. Nach M\u00f6glichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.<\/li>\n<li><strong>Umgang mit Coronainfektionen<\/strong> in der Klasse oder Lerngruppe<br \/>Bei einem Infektionsfall in einer Klasse oder einem Kurs gelten keine Kontaktbeschr\u00e4nkungen mehr.<\/li>\n<\/ul>\n<p><!--\n\n\n<h3>Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022 [<span style=\"color: #f00;\">Stand 7. Januar 2022<\/span>]<\/h3>\n\n\nVorbehaltlich weitergehender Beschl\u00fcsse der MPK am Freitag, 07.01.2022, geben wir f\u00fcr die erste Schulwoche ab Montag, den 10. Januar 2022 folgende Regelungen bekannt:\n\n\n<ul>\n\t\n\n<li>Solange unter Aussch\u00f6pfung aller zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen der <strong>Pr\u00e4senzunterricht<\/strong> schulorganisatorisch sichergestellt werden kann, halten wir an der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am Pr\u00e4senzunterricht fest.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Ab Montag, den 10. Januar besteht f\u00fcr alle Sch\u00fcler*innen, Lehrkr\u00e4fte und schulisches Personal eine <strong>t\u00e4gliche Testpflicht<\/strong>. Von der Testpflicht ausgenommen sind nur noch\n\t\n\n<ul>\n\t\t\n\n<li>Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sogenannten \"Booster-Impfung\", sowie<\/li>\n\n\n\t\t\n\n<li>Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.<\/li>\n\n\n\t<\/ul>\n\n\n\tDaher werden die verantwortlichen Lehrkr\u00e4fte am jeweils ersten Schultag den aktuellen Status aller Sch\u00fcler*innen erheben.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>In den Klassen der Berufsschule finden am Montag, den 10. Januar Antigen-Schnelltests statt, die Vollzeitklassen werden, wie gehabt, an beiden Standorten per PCR-Pooltest getestet.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unver\u00e4ndert. Die Nutzung einer FFP2-Maske wird dringend empfohlen, ist aber weiterhin freiwillig.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Klassenfahrten und mehrt\u00e4gige au\u00dferunterrichtliche Veranstaltungen bleiben bis zum 31. M\u00e4rz untersagt.<\/li>\n\n\n<\/ul>\n\n\n--><!--\n\n<h3>\nInformationen zur Woche vor den Weihnachtsferien [<span style=\"color: #f00;\">Stand 10. Dezember 2021<\/span>]\n<\/h3>\n\n\n\n<ul>\n\t\n\n<li>An der Edith-Stein-Schule findet in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember Regelunterricht statt.<\/li>\n\n\n\t\n\n<ul>\n\t\t\n\n<li>Im Zeitraum vom 20. bis 22. Dezember besteht als besondere Ausnahmeregelung die M\u00f6glichkeit, dass sich Sch\u00fcler*innen in eine selbstgew\u00e4hlte Quarant\u00e4ne begeben. Die Beurlaubung kann <strong>nicht<\/strong> tageweise, sondern nur f\u00fcr den gesamten Zeitraum in Anspruch genommen werden.<\/li>\n\n\n\t\t\n\n<li>Die \"selbstgew\u00e4hlte Schulquarant\u00e4ne\" stellt f\u00fcr die Sch\u00fcler*innen <strong>keine Befreiung vom Schulbesuch<\/strong> dar. Die Sch\u00fcler*innen erhalten von den Lehrkr\u00e4ften die Unterrichtsinhalte in geeigneter Weise, z. B. als Arbeitsauftr\u00e4ge, die in der Unterrichtszeit zu bearbeiten sind. <strong>Anspruch auf Fernunterricht besteht nicht.<\/strong><\/li>\n\n\n\t<\/ul>\n\n\n\t\n\n<li>Angek\u00fcndigte (zentrale) Klassenarbeitstermine bleiben grunds\u00e4tzlich bestehen. <\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Aufgrund der selbstgew\u00e4hlten Quarant\u00e4ne vers\u00e4umte Leistungsfeststellungen werden wie im entschuldigten Krankheitsfalle gehandhabt.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Der Beurlaubungswunsch ist von vollj\u00e4hrigen Sch\u00fcler*innen bzw. den Erziehungsberechtigten bis zum 17. Dezember schriftlich bei den Klassenlehrer*innen anzuzeigen. Die Beurlaubung gilt damit als erteilt.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Betriebstage und Praktika fallen nicht unter diese Sonderregelung zur Beurlaubung vom Pr\u00e4senzunterricht. Die Zust\u00e4ndigkeiten hinsichtlich einer Beurlaubung liegen an diesen Tagen bei den Praktikums- bzw. Ausbildungsbetrieben.<\/li>\n\n\n<\/ul>\n\n\nAm letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, am Mittwoch, den 22. Dezember werden an unserer Schule <strong>keine PCR-Pooltests<\/strong>, sondern nur noch Schnelltests durchgef\u00fchrt.In den Schulferien und in der Zeit der Beurlaubung ist f\u00fcr Sch\u00fcler*innen die Vorlage des Sch\u00fclerausweises nicht mehr ausreichend, wenn sie bestimmte Einrichtungen besuchen oder Angebote nutzen wollen. In dieser Zeit m\u00fcssen auch Sch\u00fcler*innen einen tagesaktuellen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. (<a href=\"https:\/\/www.rv.de\/landkreis\/presseservice\/aktuelles+zum+coronavirus\/corona-impfung+im+landkreis+ravensburg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier geht's zu den Impfterminen des Landkreises<\/a>)--><br \/>\n<!--\n\n<h3>\nAlarmstufe in Baden-W\u00fcrttemberg <span style=\"color: #f00;\">ab dem 17. November 2021<\/span>.\n<\/h3>\n\n\n\n\n<ul>\n\t\n\n<li>Ab heute gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel, so dass z. B. in Restaurants, Museen u. \u00e4. nur noch geimpfte oder genese Personen Zutritt haben.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Nicht geimpfte Sch\u00fcler*innen erhalten zun\u00e4chst weiterhin Zugang - der Sch\u00fclerausweis gilt als Testnachweis. <strong>Diese Regelung endet f\u00fcr vollj\u00e4hrige Sch\u00fcler*innen am Jahresende!<\/strong><\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Im Schulgeb\u00e4ude und im Unterricht gilt weiterhin die <strong>Maskenpflicht<\/strong>.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Bei schulischen Veranstaltungen in der Schule oder auf dem Schulgel\u00e4nde gilt wie bisher, dass ein Hygienekonzept erstellt werden muss und die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen zu erfassen sind. F\u00fcr die Teilnahme gilt stufenunabh\u00e4ngig die 3G-Nachweispflicht, auf die Maske kann nicht verzichtet werden. Das gilt auch f\u00fcr Elternabende, Konferenzen usw.<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Bei schulischen Veranstaltungen, die an einem anderen Veranstaltungsort stattfinden, gilt innen wie au\u00dfen die 2G-Regelung. In der Schule regelm\u00e4\u00dfig getesteten Sch\u00fcler*innen ist der Zutritt in allen Stufen gestattet (siehe oben).<\/li>\n\n\n\t\n\n<li>Wir werden in n\u00e4chster Zeit Lehrkr\u00e4ften und Sch\u00fcler*innen wieder ein Impfangebot an der Schule unterbreiten. Bis dahin k\u00f6nnen Sie die <a href=\"https:\/\/www.dranbleiben-bw.de\/\">\u00f6ffentlichen Impfangebote<\/a> nutzen.<\/li>\n\n\n<\/ul>\n\n\nInformationen zur Warnstufe finden Sie auf <a href=\"https:\/\/www.baden-wuerttemberg.de\/de\/service\/presse\/pressemitteilung\/pid\/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021\/\">www.baden-wuerttemberg.de<\/a>\n\n\n<h3>\u00c4nderungen durch die Corona-Verordnung Schule <span style=\"color: #f00;\">ab dem 18. Oktober 2021<\/span><\/h3>\n\n\nSchreiben des KM, Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann, [<span style=\"color: #f00;\">Stand 15.10.2021<\/span>]\n\n\n<ul>\n\t\n\n<li><del datetime=\"2021-11-17T08:32:37+00:00\">F\u00fcr Sch\u00fcler*innen gilt Maskenpflicht im Unterrichtsraum nur beim Bewegen im Raum. Sitzen oder stehen die Sch\u00fcler*innen im Unterrichtsraum, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.<\/del><\/li>\n\n\n    \t\n\n<li><del datetime=\"2021-11-17T08:32:37+00:00\">Die Maskenpflicht im Klassenzimmer besteht f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.<\/del><\/li>\n\n\n    \t\n\n<li>F\u00fcr sonstige, nicht am Unterricht mitwirkende Personen gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.<\/li>\n\n\n    \t\n\n<li>Die Maskenpflicht au\u00dferhalb der Unterrichtsr\u00e4ume gilt unver\u00e4ndert (beispielsweise auch im in den G\u00e4ngen und Aufenthaltsbereichen).<\/li>\n\n\n    \t\n\n<li>Bei mehrt\u00e4gigen au\u00dferunterrichtlichen Veranstaltungen, z. B. mehrt\u00e4gige Schullandheimaufenthalte, gilt die Testpflicht wie im Klassenzimmer und es m\u00fcssen daher in ausreichender Anzahl Testkits auf die Reise mitgenommen werden.<\/li>\n\n\t\t\n<\/ul>\n\n\n\n\n\n<h3>Informationen zum neuen Schuljahr [<span style=\"color: #f00;\">Stand 10.09.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\n\nAb dem ersten Schultag nach den Sommerferien beginnen wir mit der zweimal pro Woche durchzuf\u00fchrenden Testung aller Sch\u00fcler*innen mittels <strong>PCR-Pooltests <\/strong>der Firma Roche durch das MVZ Labor Ravensburg. Klassen, die aus schulorganisatorischen Gr\u00fcnden nicht an dem Realtime-PCR-Pooling-Verfahren teilnehmen, werden zuk\u00fcnftig dreimal pro Woche per <strong>Antigen-Schnelltests<\/strong> getestet.<sup>1<\/sup>\n\nF\u00fcr alle an der Schule t\u00e4tigen Personen und Lehrkr\u00e4fte gilt dar\u00fcber hinaus eine t\u00e4gliche Testpflicht, sofern sie nicht nachweislich immunisiert sind.\n\nNeben der Testpflicht besteht bis auf Weiteres auch im Unterricht die <strong>Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske<\/strong> (OP- oder FFP2-Maske). Ausgenommen davon sind der fachpraktische Sport- und Musikunterricht, Pr\u00fcfungen mit Mindestabstand, Essens- und Trinkpausen sowie Pausenzeiten au\u00dferhalb der Geb\u00e4ude. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern wird weiterhin empfohlen.<sup>2<\/sup>\n\nF\u00fcr Personen mit einer Absonderungspflicht, positivem Test, Infektionssymptomen oder Personen, die weder eine medizinische Maske tragen noch einen Immunisierungsnachweis vorlegen, besteht Zutritts- und Teilnahmeverbot.\n\nDar\u00fcberhinaus gelten auch im neuen Schuljahr die bisher g\u00fcltigen <strong>Hygieneregeln<\/strong>: Abstand halten, H\u00e4ndewaschen und H\u00e4ndedesinfektion, Husten- und Niesetikette und weiterhin die Maskenpflicht.\n\nMindestens alle 20 Minuten m\u00fcssen die <strong>Klassenzimmer gel\u00fcftet werden<\/strong>. Dazu sind die Klassenzimmer au\u00dferdem mit CO2-Ampeln ausgestattet.\n\nAuch bieten wir in Kooperation mit dem mobilen Impfteam des Landkreises am 21. September am Standort Ravensburg und am 30. September am Standort Aulendorf f\u00fcr alle Sch\u00fcler*innen und Personen an der Schule ab 16 Jahren freiwillige <strong>Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech und Johnson & Johnson <\/strong>an (f\u00fcr Zweitimpfungen auch Moderna). Bitte nutzen Sie dieses komfortable und niederschwellige Impfangebot an unserer Schule.\n\n<small><sup>1<\/sup> Die Testpflicht gilt nicht f\u00fcr nachweislich immunisierte Personen. Dennoch bieten wir auch diesen Personen die Teilnahme an den Testungen an und bitten eindringlich darum, dieses Angebot zur Erh\u00f6hung der Sicherheit an unserer Schule regelm\u00e4\u00dfig wahrzunehmen.\n<sup>2<\/sup> Eine Befreiung von der Maskenpflicht und die Befreiung von der Pr\u00e4senzpflicht ist nur noch mit \u00e4rztlicher Bescheinigung innerhalb der ersten Schulwoche m\u00f6glich.<\/small>\n--><!--\n\n<h3 style=\"border-bottom: 1px solid #bbc; padding-bottom: 4px;\">Informationen des Kultusministerium zur Maskenpflicht [<span style=\"color: #f00;\">Stand 09.07.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\n\"Die Maskenpflicht im Freien entf\u00e4llt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an f\u00fcnf Tagen in Folge den Wert von 50 unterschritten hat.\n\nDie Maskenpflicht in den Unterrichts- und Betreuungsr\u00e4umen entf\u00e4llt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an f\u00fcnf Tagen in Folge den Wert von 35 unterschritten hat. Au\u00dferdem darf in den 14 Tagen davor kein mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getesteter Fall in der Schule aufgetreten sein. Ma\u00dfgeblich ist das Datum des PCR-Tests.\n\nAuf den Begegnungsfl\u00e4chen innerhalb der Geb\u00e4ude, also z. B. auf dem Flur oder im Treppenhaus, gilt die Maskenpflicht aber unabh\u00e4ngig vom Inzidenzwert weiterhin.\"\n\n\n<h3 style=\"border-bottom: 1px solid #bbc; padding-bottom: 4px;\">Schulbetrieb ab dem 11. Juni 2021 [<span style=\"color: #f00;\">Stand 08.06.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\nleider m\u00fcssen wir nach nochmaliger Abstimmung mit dem Schultr\u00e4ger, dem Regierungspr\u00e4sidium und den Nachbarschulen im Landkreis Ravensburg aufgrund unterschiedlicher Auslegung der Inzidenzzahlen unsere gestrige Ank\u00fcndigung zur R\u00fcckkehr zum Pr\u00e4senzunterricht am Mittwoch, den 9. Juni 2021 korrigieren.\n\n<span style=\"padding: 15px 25px; border-left: 12px solid #fd2; display: block;\">Demnach ist die R\u00fcckkehr zum Pr\u00e4senzunterricht unter Pandemiebedingungen erst am <strong>Freitag, den 11. Juni 2021<\/strong> m\u00f6glich. Alle anderen Regelungen haben weiterhin Bestand.<\/span>\n\n\n<h3 style=\"border-bottom: 1px solid #bbc; padding-bottom: 4px;\">Schulbetrieb <del datetime=\"2021-06-08T10:20:07+00:00\">ab dem 9. Juni 2021<\/del> [<span style=\"color: #f00;\">Stand 08.06.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\nMit der Pressemitteilung vom heutigen Montag, den 7. Juni 2021 hat der Landkreis Ravensburg offiziell bekanntgemacht, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Ravensburg heute den f\u00fcnften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 liegt. Damit ist gem\u00e4\u00df der CoronaVO Schule in der ab 7. Juni 2021 g\u00fcltigen Fassung vom 4. Juni 2021 der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder gestattet.\n<del datetime=\"2021-06-08T10:17:50+00:00\">Somit wechseln alle Klassen der Edith-Stein-Schule Ravensburg &amp; Aulendorf ab Mittwoch, den 9. Juni 2021 wieder in den Pr\u00e4senzunterricht.<\/del>\n\n\n<ul>\n \t\n\n<li><del>Es besteht unver\u00e4ndert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.<\/del><\/li>\n\n\n \t\n\n<li>Es sind weiterhin grunds\u00e4tzlich zwei Tests pro Woche verpflichtend.<\/li>\n\n\n \t\n\n<li>Ab Montag, den 14. Juni 2021 findet der Kioskverkauf wieder statt.<\/li>\n\n\n<\/ul>\n\n\n\n\n<h3 style=\"border-bottom: 1px solid #bbc; padding-bottom: 4px;\">Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 [<span style=\"color: #f00;\">Stand 11.05.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\nDer Landkreis Ravensburg liegt heute, 11.05., nach RKI den f\u00fcnften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 165. Schul\u00f6ffnungen sind damit am Donnerstag, wegen des Feiertags aber erst am Freitag m\u00f6glich. Da auf den Freitag der bewegliche Ferientag f\u00e4llt, starten wir am Montag, den 17. Mai wieder mit dem Wechselunterricht.\n\nDen aktuellen Verlauf f\u00fcr unseren Landkreis finden Sie <a href=\"https:\/\/www.rv.de\/site\/LRA-RV\/get\/documents_E-1885137178\/chancenpool\/LRA_Ravensburg_Objekte\/Politik_und_Verwaltung\/Corona\/Verlauf%20der%207-Tage-Inzidenz.pdf\">hier<\/a>.\n\nSchulbetrieb ab dem 3. Mai 2021\n\n<span style=\"padding: 15px 25px; border-left: 12px solid #fd2; display: block;\">[<span style=\"color: #f00;\">UPDATE 07.05.2021<\/span>] Die Infektionszahlen im Landkreis Ravensburg fallen zurzeit deutlich. Den aktuellen Verlauf der 7-Tage-Inzidenz finden Sie unter www.rv.de. In der n\u00e4chsten Woche von Montag, den 10. bis Mittwoch, den 12. Mai 2021 findet f\u00fcr die Nicht-Abschlussklassen weiterhin Fernunterricht statt. Freitag, der 14. Mai 2021 ist unterrichtsfrei (beweglicher Ferientag). Bleibt die Inzidenz in den n\u00e4chsten Tagen stabil unter dem ma\u00dfgeblichen Schwellenwert von 165, rechnen wir damit, dass ab Montag, den 17. Mai 2021 wieder alle Sch\u00fcler*innen in den Wechselunterricht zur\u00fcckkehren.<\/span>\n\n[<span style=\"color: #f00;\">Stand 03.05.2021<\/span>] Seit Donnerstag, den 29. April 2021 hat die Inzidenz im Landkreis Ravensburg den Schwellenwert von 165 \u00fcberschritten. Damit gelten die seit heute g\u00fcltigen Einschr\u00e4nkungen mindestens bis zum Ende dieser Woche und alle Nicht-Abschlussklassen bleiben im Fernunterricht. Zwingend erforderliche Leistungsbewertungen und besondere Lerngruppen sind nach Ma\u00dfgabe der Abteilungsleiter*innen davon ausgenommen. Die Abschlusspr\u00fcfungen finden wie geplant statt.\n\nDie Geltung dieser Ma\u00dfnahmen endet, wenn an f\u00fcnf aufeinander folgenden Werktagen der ma\u00dfgebliche Schwellenwert von 165 unterschritten wird. Die Z\u00e4hlung der Werktage wird nicht durch dazwischen liegende Sonn- oder Feiertage unterbrochen. Das Landratsamt Ravensburg, Gesundheitsamt, wird auf der Homepage (<a href=\"https:\/\/www.rv.de\/Startseite.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.rv.de<\/a>) \u00f6ffentlich bekannt machen, ab welchem Tag die Ma\u00dfnahmen nach \u00a7 28 Abs.3 IfSG wieder au\u00dfer Kraft treten werden.\n\n\n<h3 style=\"border-bottom: 1px solid #bbc; padding-bottom: 4px;\">Schulbetrieb ab dem 26. April 2021 [<span style=\"color: #f00;\">Stand 21.04.2021<\/span>]<\/h3>\n\n\nDer Unterrichtsbetrieb in Pr\u00e4senz an den Schulen des Landes hat f\u00fcr unsere Sch\u00fcler*innen gr\u00f6\u00dfte Bedeutung. Der Pr\u00e4senzunterricht ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Er soll deshalb weiterhin gew\u00e4hrleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zul\u00e4sst.\nZiel der Landesregierung ist es, mit einer Teststrategie Infektionsketten fr\u00fchzeitig zu unterbrechen und die Verbreitung des Virus \u00fcber die Schulen m\u00f6glichst zu verhindern.\n\nDaher wird <strong>ab dem 26. April 2021 an unserer Schule eine indirekte Testpflicht<\/strong> mit in der Regel zweimal w\u00f6chentlichen Tests eingef\u00fchrt.\n\n<strong>Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht<\/strong>.\n\nDamit werden eine Unterbrechung der Infektionsketten sowie ein sicherer Schulbetrieb f\u00fcr die Sch\u00fcler*innen, das Personal sowie auch f\u00fcr Sie als Familien m\u00f6glich. Aus diesen Gr\u00fcnden ist eine hohe Beteiligung an den Testangeboten wichtig und wir bitten Sie herzlich darum, mit Ihrer <a href=\"http:\/\/www.ess-rv.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Einwilligungserklaerung_ESS_pdf.pdf\">Einwilligung zur Selbsttestung<\/a> die Teststrategie an unserer Schule zu unterst\u00fctzen.\n\nF\u00fcr die Sch\u00fcler*innen stehen sogenannte \u201eNasaltests\u201c zur Verf\u00fcgung. Die Sch\u00fcler*innen f\u00fchren an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme kann dadurch sicher, schmerzfrei und bequem selbstst\u00e4ndig durchgef\u00fchrt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der <a href=\"http:\/\/www.ess-rv.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Information-Teststrategie-KM_ESS.pdf\">Information des Kultusministeriums<\/a>, die wir auf unsere Homepage ebenso wie die <a href=\"http:\/\/www.ess-rv.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Einwilligungserklaerung_ESS_pdf.pdf\">Einwilligungserkl\u00e4rung zum Download<\/a> zur Verf\u00fcgung stellen.--><\/p>\n<hr id=\"pruefungen\" \/>\n<h2>Verschiebung von (Abschluss-)Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Derzeit finden alle Pr\u00fcfungen wie geplant statt. [<span style=\"color: #f00;\">Stand 08.09.2021<\/span>]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Informationen zum Schulbetrieb Informationen zu den (Abschluss-)Pr\u00fcfungen Informationen zur Schulbetrieb Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 4. April 2022 [Stand 1. April 2022] Mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule angepasst. 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