Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (BFSA)

Ausbildungsziel

Die staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/der staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistent ist Zweitkraft bei der Betreuung von Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter in Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderheimen sowie in der Familie. Sie/er erfüllt unter Anleitung der Erzieherin/des Erziehers oder der Hausfrau/Mutter die erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dies erfordert, neben besonderer Wertschätzung zum Kind, fachliches Können, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Ausbildungsdauer

Die gesamte Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil (Praxiszeiten in Einrichtungen sind integriert) mit einer staatlichen Abschlussprüfung und ein einjähriges Berufspraktikum, das von der Schule betreut wird. Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit. Nach Abschluss der erziehungspraktischen Prüfung wird die staatliche Anerkennung als sozialpädagogische Assistenz ausgesprochen.

Aufnahmebedingungen

Abschlusszeugnis Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses wenn:

  • ein Fächerdurchschnitt von 3,0 vorliegt
  • im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend (3,0) erteilt wurde.
  • durch eine Deutschprüfung das fortgeschrittene Sprachniveau B2 belegt ist.
  • ein Nachweis einer geeigneten Praxisstelle (Altersstufe 0–3 Jahre, 3–6 Jahre) im Umkreis von 30 km um Ravensburg vorliegt.

Vor der Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz kann ein Beratungs- und Aufnahmegespräch stattfinden. Falls sich mehr Bewerber anmelden als die Schule aufnehmen kann, erfolgt ein besonderes Auswahlverfahren.

Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingereichte Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn nach dem regulären Verfahren noch Plätze zur Verfügung stehen.

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen, die im Durchschnitt des Hauptschulabschlusses (mit Englisch) und der sozialpädagogischen Assistenz-Ausbildung mindestens die Note 3,0 erreicht haben, bekommen den mittleren Bildungsabschluss zuerkannt. Damit sind dann weitgehend alle beruflichen und schulischen Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet, die den mittleren Bildungsabschluss voraussetzen. So ist z. B. der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik möglich oder aber, sofern bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllt sind, der Besuch des Berufskollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife. Eine andere Möglichkeit, zu einem mittleren Bildungsabschluss zu kommen, besteht im Besuch der einjährigen Berufsaufbauschule.