Streiks im öffentlichen Personennahverkehr

Für Abitur und Abschlussprüfungen gilt: Das Abitur und die Abschlussprüfungen finden statt. Für das Zu-Spät-Kommen gilt eine Toleranzgrenze von etwa 30 Minuten. Wird die Grenze nicht überschritten, darf die Prüfung noch mitgeschrieben werden. Wird die Grenze überschritten oder ist der Schüler bzw. die Schülerin verhindert und die Schule entscheidet, dass er oder sie streikbedingt nicht zumutbar zur Schule kommen kann, muss der Nachtermin der jeweiligen Prüfung wahrgenommen werden.